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Bücher
Titel: 
Person/en: 
Körperschaft/en: 
Sprache/n: 
Deutsch
Veröffentlichungsangabe: 
Tübingen : Mohr Siebeck, [2023]
Ort(e): 
Copyright-Datum: 
© 2023
Umfang: 
XVIII, 684 Seiten
Art des Inhalts: 
Schriftenreihe: 
Anmerkung: 
Interessenniveau: 06, Professional and scholarly: For an expert adult audience, including academic research. (06)
Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet (Rechtsgrundlage Pflichtexemplar Bremen). SUB Bremen
Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet (Rechtsgrundlage Pflichtexemplar Baden-Württemberg). WLB Stuttgart
Bibliogr. Zusammenhang: 
Hochschulschrift: 
Dissertation, Universität Bremen, 2022
ISBN: 
978-3-16-162131-4 Broschur
Weitere Ausgaben: 978-3-16-162132-1 (Fernzugriff) eISBN
DOI in Druckwerken: 
10.1628/978-3-16-162132-1
Schlagwörter: 
Sachgebiete: 
Mehr zum Thema: 
Dewey Dezimal-Klassifikation: 345.4305044
Inhalt: 
Law enforcement authorities nowadays obtain significantly more informational material than they used to. However, the extent to which the defence can sift through it remains unclear. Saber Meglalu examines the increasingly frequent question of what investigation material actually counts as files and evidence under Section 147 of the German Code of Criminal Procedure (StPO) and how far the related inspection rights extend.Survey of contentsAnlass und Gang der Untersuchung Erstes Kapitel: Genese des Akteneinsichtsrechts A. Die Einsicht in die PapierakteB. Die Einführung der e-AkteC. Ergebnis Zweites Kapitel: Verfassungs-, völker- und europarechtliche Grundlagen A. Verfassungsrechtliche GewährleistungenB. Völkerrecht und das Recht der Europäischen Union Drittes Kapitel: »Akten« und »Beweisstücke« i. S. v. § 147 StPO A. MeinungsstandB. Einfachgesetzliche AuslegungC. Gewährleistungen aus der Verfassung und dem Völkerrecht sowie europarechtliche VorgabenD. Fazit zum Aktenbegriff und Entwicklung einer Definition des Aktenbegriffs Viertes Kapitel: Das Einsichtsrecht A. Die grundsätzliche Einsicht in Original-Informationsträger und die in § 32f StPO normierten Formen der EinsichtsgewährungB. Die Besichtigung von Ausgangsdokumenten und Beweisstücken und die Einsicht in übertragene Dokumente und AktenkopienC. Fallgestaltungen zur (zeitweisen) ersatzlosen EinsichtsverwehrungD. Die prozessuale FürsorgepflichtE. Fazit zum Einsichtsrecht Gesamtfazit A. Zusammenfassung der ErgebnisseB. Ausblick
Das Akteneinsichtsrecht gem. § 147 StPO ist seit Inkrafttreten der Reichsstrafprozessordnung am 01.10.1879 fester Bestandteil des Strafverfahrensrechts. Die Vorschrift sieht ein Akteneinsichts- und Beweisstückbesichtigungsrecht zur Verteidigung im Strafverfahren vor. Doch was ist von diesen Akten und Beweisstücken umfasst und inwieweit besteht ein Einsichts- sowie Besichtigungsrecht? Da Strafverfolgungsbehörden mit der fortschreitenden Digitalisierung jeglicher Lebensbereiche heutzutage deutlich mehr Informationsmaterial als zu früheren Zeiten erlangen, stellen sich derartige Fragen immer häufiger. Der Gesetzgeber hat jüngst die elektronische Akte im Strafverfahren eingeführt und Formvorgaben für die Akteneinsichtsgewährung implementiert. Die Reichweite von § 147 StPO ist jedoch ungeklärt geblieben. Saber Meglalu untersucht, was zu den Akten und Beweisstücken zählt und wie weit das Einsichts- sowie Besichtigungsrecht reicht. Hierbei geht er auch der Frage nach, wie digitales Ermittlungsmaterial, insbesondere solches aus Telekommunikationsüberwachungen, im Kontext von § 147 StPO einzuordnen ist.InhaltsübersichtAnlass und Gang der Untersuchung Erstes Kapitel: Genese des Akteneinsichtsrechts A. Die Einsicht in die PapierakteB. Die Einführung der e-AkteC. Ergebnis Zweites Kapitel: Verfassungs-, völker- und europarechtliche Grundlagen A. Verfassungsrechtliche GewährleistungenB. Völkerrecht und das Recht der Europäischen Union Drittes Kapitel: »Akten« und »Beweisstücke« i. S. v. § 147 StPO A. MeinungsstandB. Einfachgesetzliche AuslegungC. Gewährleistungen aus der Verfassung und dem Völkerrecht sowie europarechtliche VorgabenD. Fazit zum Aktenbegriff und Entwicklung einer Definition des Aktenbegriffs Viertes Kapitel: Das Einsichtsrecht A. Die grundsätzliche Einsicht in Original-Informationsträger und die in § 32f StPO normierten Formen der EinsichtsgewährungB. Die Besichtigung von Ausgangsdokumenten und Beweisstücken und die Einsicht in übertragene Dokumente und AktenkopienC. Fallgestaltungen zur (zeitweisen) ersatzlosen EinsichtsverwehrungD. Die prozessuale FürsorgepflichtE. Fazit zum Einsichtsrecht Gesamtfazit A. Zusammenfassung der ErgebnisseB. Ausblick
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