Zu verwenden für Sozialgeschichte allgemein ohne zeitliche, räumliche oder sachliche Einschränkung (z. B. Sozialgeschichte des Bürgertums). Darüber hinaus zu verwenden als Zweitnotation zu 15.25-15.96, sofern Darstellungen zu einzelnen Epochen oder Kulturräumen dezidiert sozialgeschichtliche Themen behandeln.